Angesichts des stetig wachsenden Interesses an Balkonkraftwerken, deren Verkaufszahlen sich seit Ende 2021 mehr als verdoppelt haben, ist die Frage der Legalität und Registrierung besonders wichtig. Muss eine Mini PV Anlage wirklich im Marktstammdatenregister eingetragen werden? Und wenn du ein Balkonkraftwerk nicht anmeldest, droht dann eine Strafe?
Müssen Balkonkraftwerke überhaupt angemeldet werden?
Um es klar zu sagen: Die Anmeldung von Solaranlagen, einschließlich Balkonkraftwerken, ist gesetzlich verpflichtend. Die Basis hierfür ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), insbesondere §9 Abs. 2. Dieses besagt, dass Solaranlagen mit 25 kW bis zu 70 % des erzeugten Sonnenstroms in das Netz des öffentlichen Energieversorgers einspeisen dürfen. Für diese Einspeisezwecke müssen die Anlagen aber registriert sein. Obwohl die 70-Prozent-Einspeisebegrenzung Anfang 2023 außer Kraft gesetzt wurde, drohen für Balkonkraftwerke, die nicht angemeldet sind, weiterhin Strafen.
Jedoch existiert bei kleinen Steckersolaranlagen ein erleichtertes Registrierungsverfahren: Überschreitet die Einspeiseleistung des Wechselrichters die zurzeit noch gültige Obergrenze von 600 Watt nicht, muss das Balkonkraftwerk nicht beim Finanzamt angemeldet sein und es droht auch keine Strafe diesbezüglich.
Ein wichtiger Hinweis: Ab dem 1. Januar 2024 tritt eine neue Bagatellgrenze in Kraft. Dadurch wird die maximale Einspeiseleistung von 600 Watt auf 800 Watt erhöht.
Wenn der Speicher beim Balkonkraftwerk nicht angemeldet wird, droht dann eine Strafe?
Da die Wirtschaftlichkeit von Batteriespeichern immer attraktiver wird, entscheiden sich zunehmend mehr Besitzer von Balkonkraftwerken dazu, diese zusätzliche Energiequelle in ihre häusliche Stromversorgung zu integrieren. Diese Entscheidung wirft jedoch Fragen bezüglich des Anmeldungsprozesses auf: Ist eine separate Registrierung für den Batteriespeicher erforderlich? Oder wird der Speicher automatisch mit dem Balkonkraftwerk angemeldet?
In erster Linie gilt, dass stationäre Batteriespeicher gesondert im Marktstammdatenregister (MaStR) eingetragen werden müssen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Speicher zeitgleich mit dem Balkonkraftwerk installiert wurde oder später hinzugefügt wird. Das Anmeldeformular des MaStR enthält eine spezielle Kategorie für Batteriespeicher. Oder du meldest den Speicher direkt zusammen mit dem Balkonkraftwerk an.
Wenn du das Balkonkraftwerk nicht angemeldet hast, welche Strafen drohen dir?
Theoretisch drohen dir bei einem Balkonkraftwerk, das du nicht angemeldet hast, laut Gesetz empfindliche Strafen. Wenn das Balkonkraftwerk nicht im Marktstammdatenregister angemeldet ist, droht dir laut § 95 Erneuerbaren Energiegesetzes eine Höchststrafe von 50.000 €. Demnach fällt die Bestrafung der begangenen Ordnungswidrigkeit für ein Balkonkraftwerk, das du nicht angemeldet hast, in der Theorie, ziemlich hoch aus.
Balkonkraftwerk nicht angemeldet? Diese Strafe könnte tatsächlich auf dich zukommen
Während die rechtlichen Strafen oft weit unter der maximalen Grenze von 50.000 € liegen, können sie dennoch einige Hundert Euro betragen. Hinzu kommen seit 2022 zusätzliche finanzielle Sanktionen, wenn das Balkonkraftwerk nicht ordnungsgemäß beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet ist. Unter bestimmten Umständen, etwa der Nutzung eines inkorrekten Stromzählers oder einer zu hohen Einspeiseleistung, können zusätzliche Gebühren anfallen. Oder es droht dir eine Nachzahlung. In der Regel verlangen die Netzbetreiber pro 100 Watt Leistung 1 €/Monat. Wenn du ein 600 Watt Balkonkraftwerk nicht angemeldet hast, liegt die Strafe hierfür letztlich bei 6 € pro Monat, in dem es unangemeldet in Betrieb war.
Es muss jetzt aber nicht jeder gleich in Panik verfallen. Denn echte Strafverfolgungen fanden bisher nur in Einzelfällen statt. In Wahrheit fehlen der Bundesnetzagentur dafür nämlich die Kapazitäten. So vermutet selbst das Bundeswirtschaftsministerium, dass jedes zweite Balkonkraftwerk nicht angemeldet ist und ohne Strafe weiter betrieben wird.
So meldest du dein Balkonkraftwerk richtig an, um Strafen zu vermeiden
Wichtig: Fristen einhalten
Wenn du dein Balkonkraftwerk nicht angemeldet hast und Strafen vermeiden möchtest, solltest du die Fristen einhalten, die vom Netzbetreiber und dem Marktstammdatenregister vorgegeben werden. In der Regel hast du nach der Inbetriebnahme des Balkonkraftwerks einen Monat Zeit, um die Anmeldung abzuschließen. Versäumst du diese Frist, riskierst du Strafzahlungen.
Anmelden beim Netzbetreiber
Das Prozedere zur Registrierung eines Balkonkraftwerks ist im Allgemeinen ziemlich einfach. Erster Schritt ist die Anmeldung deiner Mini-Solaranlage beim zuständigen Netzbetreiber, der oft auch dein Stromlieferant ist. Je nach Anbieter erfolgt die Registrierung online und kann in ihrem Ablauf variieren. Ist dein Balkonkraftwerk also nicht angemeldet, ist dies der erste Schritt, um eine Strafe zu vermeiden.
Marktstammdatenregistrierung
Zusätzlich zur Anmeldung beim Netzbetreiber ist die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR) Pflicht. In diesem bundesweiten Register sind alle aktiven Strom- und Gaserzeugungsanlagen verzeichnet. Das beinhaltet auch steckerfertige PV-Anlagen, ob sie nun auf dem Dach, im Garten oder auf dem Balkon platziert sind. Die Registrierung erfolgt durch einen Online-Fragebogen auf der Webseite der Bundesnetzagentur und nimmt in der Regel nicht mehr als 20 Minuten in Anspruch. Danach ist die Anmeldung abgeschlossen.
Übrigens: Die Daten von Privatpersonen können im MaStR nicht eingesehen werden. Auch wenn das oftmals anders behauptet wird. Lediglich gewerbliche Daten sind öffentlich. Aber bei Privatpersonen gilt der Datenschutz!
Balkonkraftwerk nicht angemeldet: So vermeidest du Strafen
Balkonkraftwerk nicht angemeldet: So vermeidest du Strafen und minimierst Risiken
Ein Balkonkraftwerk nicht angemeldet zu haben, ist zwar keine schwerwiegende Straftat, aber es ist auch kein Kavaliersdelikt. Die gesetzlichen Bestimmungen sind eindeutig, und es können empfindliche Strafen bis zu 50.000 Euro drohen. Zudem können seit 2022 zusätzliche Sanktionen für falsche oder fehlende Anmeldungen anfallen. Die gute Nachricht ist, dass die Anmeldung sowohl beim zuständigen Netzbetreiber als auch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur vergleichsweise einfach und schnell erledigt werden kann. Deshalb gibt es keinen guten Grund, diese wichtige Formalität zu vernachlässigen. Melde dein Balkonkraftwerk schnellstmöglich an und minimiere so das Risiko von Strafen oder Sanktionen.
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