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Balkonkraftwerk anmelden: So geht’s richtig

Autor

Dennis

Veröffentlicht

04.08.2023

balkonkraftwetk an balkon mit frau dahinter in rotem pulli
(stock.adobe.com)

Nur wenn du dein Balkonkraftwerk anmeldest, gilt die Mini PV Anlage als „ordnungsgemäß betriebsbereit“. Um dir die Anmeldung zu erleichtern, haben wir dir hier die wichtigsten Tipps und Informationen zusammengestellt.

Alles Wichtige zum Balkonkraftwerk anmelden auf einen Blick

Die wichtigsten Fragen und Antworten rund ums Thema „Balkonkraftwerk anmelden“ sind:

  • Ist eine Anmeldung des Balkonkraftwerks Pflicht? Ja, diese ist gesetzlich vorgeschrieben.
  • Wozu ist die Anmeldung gut? Durch die Anmeldung kannst du unter anderem Fördergelder für erneuerbare Energien beantragen.
  • Ist die Anmeldung kompliziert? Hierfür ist lediglich eine Registrierung beim Netzbetreiber notwendig. Diese dauert nicht länger als 5 bis 10 Minuten. Danach musst du das Balkonkraftwerk noch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eintragen. Dafür solltest du ebenfalls rund 15 Minuten einplanen.
  • Kostet die Eintragung eine Gebühr? In der Regel fallen für den Eintrag ins Marktstammdatenregister keine Gebühren an. Jedoch erheben manche Netzbetreiber geringe Anschlussgebühren.

Grundsätzlich gilt: Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks ist zwar ein bürokratischer Schritt, aber wichtig, damit das Steckerkraftwerk als legal betrieben gilt.

Balkonkraftwerk anmelden beim Netzbetreiber

Du musst dein Balkonkraftwerk noch vor der Inbetriebnahme beim Netzbetreiber anmelden. Gemäß der gültigen VDE-AR-N 4105 darfst du das selbst. Du kannst die Aufgabe aber auch an deinen Elektriker übertragen. Das bietet sich vor allem dann an, wenn dieser den Anschluss der Anlage für dich übernommen hat.

Wichtig: Der Netzbetreiber ist nicht dein Stromanbieter.

Wie findest du deinen Netzbetreiber für die Anmeldung des Balkonkraftwerks heraus?

Beim Netzbetreiber handelt es sich in der Regel um den örtlichen Versorger, also die Stadtwerke oder einen anderen Energieversorger.

So findest du den zuständigen Netzbetreiber für die Anmeldung heraus:

  • Entweder rufst du bei deinem Energieversorger an, dessen Telefonnummer du auf deiner letzten Stromrechnung findest.
  • Oder du startest eine Abfrage in der BDEW Datenbank. Hierzu brauchst du aber den 13-stelligen Nummerncode, der auf deiner Rechnung abgedruckt ist. Diese Nummer verrät dir bei der Datenbankabfrage beim „BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft“, wer sich dahinter verbirgt.
  • Oder du wendest dich an die Störungsauskunft und gibst in deren Onlineportal deine Postleitzahl ein. In der Regel wird dir dann ebenfalls der Betreiber des Stromnetzes bei dir vor Ort angezeigt.

Anmeldung beim Netzbetreiber

Sobald du deinen Netzbetreiber ausfindig gemacht hast, kannst du über ein einfaches Meldeformular das Balkonkraftwerk anmelden. Sollte es keines auf der Homepage geben, kannst du den Musterbrief der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie verwenden.

Generell werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Musterbrief oder Formular bei vereinfachtem Anmeldeverfahren
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Wechselrichters
  • Konformitätserklärung nach VDE-AR-N-4105 für den Wechselrichter (NA-Schutz)

Zusätzlich hierzu musst du Angaben machen über:

  • Den Anlagenbetreiber (Adresse)
  • Standort der Anlage (Adresse)
  • Deine Telefonnummer/ E-Mail
  • Die Zählernummer
  • Die Summenleistung der Module
  • Die Modulanzahl samt Leistung (beispielsweise 1 oder 2 x 400 Watt)
  • Die Nennleistung des Wechselrichters (600 Watt, ab 2024 auch 800 Watt möglich)
  • Das Datum der geplanten Inbetriebnahme

Registrierung deines Balkonkraftwerks im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur

Sobald dein Netzbetreiber informiert wurde, musst du das Balkonkraftwerk noch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR) anmelden. Dazu hast du nach Inbetriebnahme einen Monat Zeit. Am einfachsten funktioniert das mit dem Online-Service der Bundesnetzagentur.

Nach der Registrierung erhältst du Zugang zum Service-Portal. Darin trägst du dann ein:

  • Die Adresse des Balkonkraftwerks (Standortdaten).
  • Deine Kontaktdaten (Telefon und E-Mail).
  • Die technischen Daten der Steckersolaranlage.
  • Solltest du ein Unternehmen haben, dann noch die Unternehmensform.

Und bei Änderungen loggst du dich auch wieder hier ein und gibst diese an.

Wichtig: Du bist selbst dazu verpflichtet, dass deine Daten immer aktuell sind.

Was passiert bei einem fehlenden Markstammdatenregister Eintrag?

Wer sein Balkonkraftwerk nicht anmeldet, darf, laut dem § 21 der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV), mit einem Bußgeld der Bundesnetzagentur abgemahnt werden. Bis dato ist in der Praxis aber noch kein Fall über eine derartige Maßnahme bekannt.

Welche Mitteilungspflicht gilt für Selbstversorger?

Im Rahmen ihrer Mitteilungspflicht mussten früher alle Anlagenbetreiber regelmäßig Angaben zur Leistung ihrer Anlagen machen. Demnach sind also auch Besitzer einer Mini PV Anlage verpflichtet, an der EEG-Datenerhebung der Bundesnetzagentur teilzunehmen.

In der Realität gilt das aber nicht bei Balkonkraftwerken mit einer Maximalleistung unter 1 Kilowatt und wenn der erzeugte Strom ausschließlich für den Eigenbedarf genutzt wird.

Übrigens: Ab einer Leistung über 600 Watt müssen Balkonkraftwerke derzeit noch als reguläre Solaranlagen angemeldet werden. Außerdem darfst du derartige Modelle auch nicht selbst installieren und in Betrieb nehmen.

Wichtig: Mit der geplanten Änderung der Bundesregierung sollen auch Steckermodule mit 800 Watt als Mini PV Anlagen gelten. Wie sich das auf die Meldepflichten auswirkt, ist derzeit noch offen.

Balkonkraftwerk anmelden: so gehts richtig!

Um dein Balkonkraftwerk ordnungsgemäß zu betreiben, muss es beim Netzbetreiber angemeldet werden. Die Anmeldung kannst du entweder selbst vornehmen oder einen Elektrofachbetrieb damit beauftragen.

Noch vor der Inbetriebnahme musst du die Daten der Solaranlage für die Steckdose bei deinem Netzbetreiber hinterlegen. Außerdem benötigst du eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Wechselrichters und eine Konformitätserklärung nach VDE-AR-N-4105 für den Wechselrichter (NA-Schutz).

Anschließen erfolgt der Eintrag im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Dies solltest du innerhalb eines Monats nach der Inbetriebnahme erledigen. Der einfachste Weg dazu ist die Nutzung des Online-Services. Trage dort die Standortadresse deines Balkonkraftwerks, deine Kontaktdaten, die technischen Daten der Anlage und gegebenenfalls die Unternehmensform ein. Bedenke, dass eine fehlende Anmeldung gemäß der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Doch darauf solltest du es, angesichts des geringen und zudem kostenfreien Aufwands nicht ankommen lassen.

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