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Smarte Technik für dein Zuhause

Balkonkraftwerk anmelden: So einfach geht’s

Autor

Dennis

Veröffentlicht

04.08.2023

Aktualisiert

20.12.2023

balkonkraftwetk an balkon mit frau dahinter in rotem pulli
(stock.adobe.com)

Nur wenn du dein Balkonkraftwerk anmeldest, gilt die Mini PV Anlage als „ordnungsgemäß betriebsbereit“. Um dir die Anmeldung zu erleichtern, haben wir dir hier die wichtigsten Tipps und Informationen zusammengestellt.

Alles Wichtige zum Balkonkraftwerk anmelden auf einen Blick

Die wichtigsten Fragen und Antworten rund ums Thema „Balkonkraftwerk anmelden“ sind:

  • Ist eine Anmeldung des Balkonkraftwerks Pflicht?
    • Ja, dies gilt insbesondere, wenn du den Strom aus deinem Balkonkraftwerk in das Haushaltsstromnetz einspeisen oder Fördergelder beantragen möchtest.
  • Habe ich durch die Anmeldung Vorteile?
    • Durch die Anmeldung kannst du unter anderem Fördergelder für erneuerbare Energien beantragen.
  • Ist die Anmeldung kompliziert?
    • Hierfür ist lediglich eine Registrierung beim Netzbetreiber notwendig. Diese dauert nach unserer Erfahrung im Selbsttest nicht länger als 5 bis 10 Minuten. Danach musst du das Balkonkraftwerk noch im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eintragen. Dafür solltest du ebenfalls rund 15 Minuten
  • Kostet die Eintragung eine Gebühr?
    • In der Regel fallen für den Eintrag ins Marktstammdatenregister keine Gebühren an. Jedoch erheben manche Netzbetreiber geringe Anschlussgebühren.

Grundsätzlich gilt: Die Anmeldung eines Balkonkraftwerks ist zwar ein bürokratischer Schritt, aber wichtig, damit das Steckerkraftwerk als legal betrieben gilt.

Muss ich mein Balkonkraftwerk beim Netzbetreiber anmelden?

Ja, du musst dein Balkonkraftwerk noch vor Inbetriebnahme beim Netzbetreiber anmelden. Gemäß der gültigen VDE-AR-N 4105 darfst du das selbst. Du kannst die Aufgabe aber auch an deinen Elektriker übertragen. Das bietet sich vor allem dann an, wenn dieser den Anschluss der Anlage für dich übernommen hat.

Wichtig: Beachte bitte, dass der Netzbetreiber nicht dein Stromanbieter ist. Ab 2024 ist zudem eine Änderung geplant, dann soll die Anmeldung im Markstammdatenregister genügen. Damit haben Nutzer einer Stecker-Solaranlage den Vorteil, dass die lokalen Netzbetreiber keine Forderungen mehr an sie stellen können.

Diese beschlossenen Maßnahmen markieren einen wichtigen Schritt in Richtung einer nachhaltigen Energiezukunft für Deutschland. Die Erhöhung der Bagatellgrenze und die damit verbundenen Vereinfachungen signalisieren eine verstärkte Unterstützung für dezentrale Energiegewinnung.

Insgesamt zeigen die aktuellen Entwicklungen um die Balkonkraftwerk Anmeldung eine positive Richtung für die Energiegewinnung in Deutschland. Die geplanten Veränderungen werden nicht nur die Nutzung von Balkonkraftwerken erleichtern, sondern auch den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen insgesamt beschleunigen.

So meldest du dein Balkonkraftwerk an: Netzbetreiber und Marktstammdatenregister

Sobald du deinen Netzbetreiber ausfindig gemacht hast, kannst du über ein einfaches Meldeformular das Balkonkraftwerk anmelden. Sollte es keines auf der Homepage geben, kannst du den Musterbrief der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie verwenden. Danach erfolgt die Anmeldung im Marktstammdatenregister.

Generell benötigst du folgende Unterlagen:

  1. Musterbrief oder Formular bei vereinfachtem Anmeldeverfahren
  2. Unbedenklichkeitsbescheinigung des Wechselrichters
  3. Konformitätserklärung nach VDE-AR-N-4105 für den Wechselrichter (NA-Schutz)

Zusätzlich sind Angaben erforderlich über:

  • Den Anlagenbetreiber (Adresse)
  • Standort der Anlage (Adresse)
  • Deine Telefonnummer/ E-Mail
  • Die Zählernummer
  • Die Summenleistung der Module
  • Die Modulanzahl samt Leistung (beispielsweise 1 oder 2 x 400 Watt)
  • Die Nennleistung des Wechselrichters (600 Watt, ab 2024 auch 800 Watt möglich)
  • Das Datum der geplanten Inbetriebnahme

Wir haben uns ebenfalls angemeldet und nach unserer Erfahrung dauert die Anmeldung etwa 5 bis 10 Minuten – sofern man alle benötigten Daten vorliegen hat.

Muss ich mit einem Bußgeld rechnen, wenn ich mein Balkonkraftwerk nicht beim Netzbetreiber anmelde?

Aktuell sollten Betreiber kein Bußgeld erwarten, wenn sie die Anmeldung des Balkonkraftwerks versäumen. Sollte der Netzbetreiber die Anlage bemerken, sollte der Inhaber allerdings mit Post rechnen, und die Anmeldung dann nachholen.

Registrierung deines Balkonkraftwerks im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur

Sobald dein Netzbetreiber informiert wurde, musst du das Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (MaStR) anmelden. Dazu hast du nach Inbetriebnahme einen Monat Zeit. Am einfachsten funktioniert das mit dem Online-Service der Bundesnetzagentur. Weitere Informationen findest du auch in der Registrierungshilfe.

Wie melde ich mich im Markstammdatenregister an?

Die Anmeldung ist recht einfach, im Video erfährst du Schritt-für Schritt, wie du vorgehen musst.

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Mehr Informationen

Nach der Registrierung erhältst du Zugang zum Service-Portal. Darin trägst du dann ein:

  1. Die Adresse des Balkonkraftwerks (Standortdaten).
  2. Deine Kontaktdaten (Telefon und E-Mail).
  3. Die technischen Daten der Steckersolaranlage.
  4. Solltest du ein Unternehmen haben, dann noch die Unternehmensform.

Bei Änderungen loggst du dich auch wieder hier ein und gibst diese an.

Wichtig: Du bist selbst dazu verpflichtet, dass deine Daten immer aktuell sind. Nutzt du dein Balkonkraftwerk für den Eigenverbrauch, gib bei der Registrierung „Nein“ an, wenn du zur Frage kommst, ob Zahlungen vom Netzbetreiber gewünscht sind.

Was passiert bei einem fehlenden Markstammdatenregister Eintrag?

Wer sein Balkonkraftwerk nicht anmeldet, darf, laut § 21 der Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV), mit einem Bußgeld der Bundesnetzagentur abgemahnt werden. Bis dato ist in der Praxis aber noch kein Fall über eine derartige Maßnahme bekannt.

Welche Mitteilungspflicht gilt für Selbstversorger?

Im Rahmen ihrer Mitteilungspflicht mussten alle Anlagenbetreiber regelmäßig Angaben zur Leistung ihrer Anlagen machen. Demnach sind auch Besitzer einer Mini PV Anlage verpflichtet, an der EEG-Datenerhebung der Bundesnetzagentur teilzunehmen.

Dies gilt aber nicht bei Balkonkraftwerken mit einer Maximalleistung unter 1 Kilowatt und wenn der erzeugte Strom ausschließlich für den Eigenbedarf genutzt wird.

Übrigens: Ab einer Leistung über 600 Watt müssen Balkonkraftwerke derzeit noch als reguläre Solaranlagen angemeldet werden. Außerdem darfst du derartige Modelle auch nicht selbst installieren und in Betrieb nehmen.

Darf ich mehrere Balkonkraftwerke anschließen?

Hausbesitzer oder Mieter dürfen mehrere Solarmodule nutzen, solange der Wechselrichter nicht die Maximalgrenze von 600 Watt überschreitet. Allerdings ist pro Wohnung bzw. Zähler nur ein 600 Watt Balkonkraftwerk erlaubt, unabhängig von der Anzahl der Steckdosen.

Für mehr Leistung, wie beispielsweise ein 2000 Watt Balkonkraftwerk, können zusätzliche bürokratische Anforderungen bei der Anmeldung entstehen.

Zustimmung für Balkonkraftwerke von Vermietern und Wohneigentümergemeinschaften

Vor dem Anbringen von Solarmodulen oder dem Bohren für Kabelverlegungen sollten Mieter, die ein Balkonkraftwerk nutzen möchten, Rücksprache mit dem Gebäudeeigentümer halten. Grundsätzlich ist die Nutzung eines Balkonkraftwerks erlaubt und darf nur in Ausnahmefällen abgelehnt werden, beispielsweise bei denkmalgeschützten Häusern.

Ab 2024 sollen Balkonkraftwerk-Nutzer durch neue Gesetze, die im Katalog privilegierter Maßnahmen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) aufgenommen werden, gestärkt werden. Dies erschwert Eigentümern den Widerstand gegen die Installation von Stecker-Solaranlagen erheblich.

Welche Mitteilungspflichten bestehen für Selbstversorger mit Mini-Solaranlagen?

Früher waren Anlagenbetreiber verpflichtet, regelmäßig Angaben zur Leistung ihrer Anlagen im Rahmen ihrer Mitteilungspflicht zu machen. Theoretisch sind auch Betreiber von Mini-Solaranlagen zur EEG-Datenerhebung ihrer Anlagen bei der Bundesnetzagentur verpflichtet.

In der Praxis verzichtet die Bundesnetzagentur darauf, solange die Maximalleistung des Balkonkraftwerks unter 1 Kilowatt bleibt und der erzeugte Strom für den Eigenverbrauch genutzt wird. Da Balkonkraftwerke aufgrund von Sicherheitsrichtlinien in der Regel auf 600 Watt begrenzt sind, erreichen sie normalerweise nicht die Maximalleistung von 1 Kilowatt.

Mitteilungspflicht bei Volleinspeisung

Entscheidet sich der Betreiber einer größeren Solaranlage dafür, den erzeugten Strom komplett ins Netz einzuspeisen, um eine EEG-Vergütung zu erhalten, muss er umfangreiche Zahlungs- und Mitteilungspflichten gegenüber dem Finanzamt einhalten. Bei Missachtung der Meldepflicht droht laut Verbraucherzentrale die Streichung der Vergütung oder sogar eine Strafe in Form von Bußgeld nach EnWG (§95).

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