In den letzten Jahren wurde vermehrt darüber diskutiert, ob es erlaubt sein sollte, dass der Stromzähler bei einem Balkonkraftwerk auch rückwärts läuft. Diese Diskussion entstand aufgrund der steigenden Anzahl von Haushalten, die ihre eigene Steckersolaranlage auf dem Balkon installiert haben und somit ihren eigenen Strom erzeugen. Doch worum geht es eigentlich bei dieser Diskussion und welche Folgen hätte eine Regelungsänderung?
Balkonkraftwerk – und der Stromzähler läuft rückwärts
Bevor wir uns näher mit der Frage befassen, was es bedeutet, wenn der Stromzähler bei einem angeschlossenen Balkonkraftwerk rückwärtsläuft, werfen wir einen kurzen Blick auf die Funktionsweise und die verschiedenen Arten von Stromzählern. In Deutschland gibt es zwei Arten von Stromzählern:
- Einrichtungszähler
- Zweirichtungszähler
Einrichtungszähler erfassen lediglich den Strombezug aus dem Netz. Zweirichtungszähler hingegen messen sowohl den Strombezug aus dem örtlichen Stromnetz und zusätzlich die Stromeinspeisung an den Netzbetreiber. Letztere sind für Haushalte mit Mini-PV-Anlagen besonders wichtig.
Funktionsweise von Stromzähler
Stromzähler funktionieren, indem sie den elektrischen Strom registrieren, der durch sie hindurchfließt. Dies erfolgt üblicherweise mithilfe eines elektrischen Umwandlers, der die Stromstärke erfasst. Basierend auf dieser Messung ergibt sich der Energieverbrauch in Kilowattstunden (kWh).
Was heißt es, wenn der Stromzähler rückwärts dreht?
Wenn davon die Rede ist, dass der Stromzähler bei einem Balkonkraftwerk rückwärtsläuft, bedeutet dies, dass der Zähler auch die Einspeisung von Strom ins öffentliche Netz erfassen und entsprechend mit dem Verbrauch gegenrechnen kann. In der Realität würde das bedeuten, dass der Stromzähler bei einem Überschuss rückwärtslaufen würde.
Balkonkraftwerk – Stromzähler läuft nicht rückwärts, warum?
Teilweise kommt es vor, dass Haushalte mit einem Balkonkraftwerk mehr Strom erzeugen, als sie selbst verbrauchen können. Der überschüssige Strom wird in das Netz des örtlichen Netzbetreibers eingespeist und steht allen Haushalten zur Verfügung. Für das Einspeisen bekommen die Haushalte eine kleine Vergütung. Diese liegt jedoch unter dem zu zahlenden Strompreis der Haushalte. Durch rückwärtslaufende Stromzähler könnten die Privathaushalte ihre Stromrechnung deutlich senken, da der Zähler den überschüssigen Strom, der ins Netz eingespeist wird, vom tatsächlichen Verbrauch abziehen würde. Die Folge wäre: Die Investition in eine Balkon-Solaranlage würde sich schneller amortisieren und die Mini PV Anlagen würden für mehr Haushalte attraktiv werden.
Allerdings ist der Grund dafür, dass der Stromzähler nicht einfach rückwärtsläuft, eine gesetzliche Vorschrift in Deutschland seit 2010. Es sind Zweirichtungszähler mit Rücklaufsperre vorgeschrieben, die zwischen Strombezug und Einspeisung unterscheiden können. Daher müssen alle Haushalte, die noch ältere Einrichtungszähler ohne Rücklaufsperre (Ferraris-Zähler) besitzen, zunächst einen Zweirichtungszähler einbauen lassen.
Der geplante Gesetzesentwurf: Balkonkraftwerk installieren, und der Stromzähler läuft rückwärts
Es soll ein neues Gesetz geben, dass das Verbot von rückwärtslaufenden Stromzählern aufhebt. Dadurch könnten Besitzer von Balkonkraftwerken ihren überschüssig produzierten Strom vorübergehend ins öffentliche Netz einspeisen, während sie ihren bestehenden Einrichtungszähler als temporären Zweirichtungszähler nutzen könnten. Wenn der Haushalt mehr Strom erzeugt als verbraucht, würde der Zähler rückwärtslaufen und der eingespeiste Strom mit der bezogenen Strommenge verrechnet werden.
Diese Änderung hätte bedeutende Auswirkungen auf die Besitzer von Balkonkraftwerken. Sie könnten ihren überschüssigen Strom effizienter nutzen, um ihre Stromrechnung zu reduzieren. Dadurch würde sich die Amortisationszeit für ein Balkonkraftwerk verkürzen und es für Haushalte attraktiver machen, in erneuerbare Energien zu investieren. Im Falle einer Gesetzesänderung wäre es für Verbraucher einfacher und wirtschaftlich lohnender, einen aktiven Beitrag zur Energiewende zu leisten.
Balkonkraftwerk: Stromzähler läuft rückwärts und das bis zu vier Monate lang
Eine bedeutsame Ergänzung des Gesetzesentwurfs besteht darin, dass der Stromzähler bei einem Balkonkraftwerk bis zu vier Monate rückwärts drehen darf. Erst nach Ablauf dieses Zeitraums wäre es erforderlich, einen geeigneten Zähler mit Rücklaufsperre zu installieren. Diese Übergangsregelung ist besonders vorteilhaft für Verbraucher mit älteren Stromzählern. Anstatt überschüssigen Strom dem Netzbetreiber zu überlassen, reduziert sich der Preis auf der Stromrechnung. Dadurch steigt die Wirtschaftlichkeit der Balkonkraftwerke für die Verbraucher.
Vereinfachung der Anmeldung eines Balkonkraftwerks
Es sind zusätzliche Erleichterungen geplant, um die Anmeldung von Balkonkraftwerken weiter zu vereinfachen. Neben der Erlaubnis, ein Balkonkraftwerk mit einem rückwärtslaufenden Stromzähler zu betreiben, wird es für Käufer von Steckersolaranlagen einfacher sein. Nach dem Kauf genügt es, die Anlage binnen eines Monats in das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anzumelden. Bisher musste dies vor der Inbetriebnahme geschehen.
Balkon-Solar mit höheren Leistungsgrenzen
Die Bundesregierung vermutet, dass pro Jahr bis zu 200.000 neue Balkonkraftwerke an das Stromnetz angeschlossen werden. Diese haben alle eine Leistungsbegrenzung auf 600 Watt. Das neue Gesetz sieht auch hier Änderungen vor. Nicht nur, dass beim Balkonkraftwerk der Stromzähler fortan rückwärts läuft. Nein. Die neuen Vorschriften gelten laut Entwurf für Min PV Anlagen für die Steckdose, die eine Solarleistung von bis zu zwei Kilowatt Peak haben und zudem eine Wechselrichterleistung mit 800 Watt. Mit anderen Worten: Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Balkonkraftwerke mit einer Leistung von 800 Watt verbaut werden.
Mit den neuen Regelungen möchte die Wirtschaftsminister Robert Habeck die Verwendung der Balkonkraftwerke attraktiver machen und deren Nutzung fördern. Natürlich mit dem Ziel, den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben. Damit kann die Energiewende in Deutschland einen weiteren bedeutenden Schritt Richtung Klimaschutz machen.
Balkonkraftwerk: Stromzähler läuft rückwärts – Schritt zur Energiewende?
Ein neuer Gesetzesentwurf soll das Verbot rückwärtslaufender Stromzähler aufheben. So könnten Besitzern von Balkonkraftwerken ihren überschüssigen Strom ins öffentliche Netz einspeisen, während der verbaute Einrichtungszähler einfach rückwärts dreht und der eingespeiste Strom mit der bezogenen Strommenge verrechnet wird.
Neben der Hoffnung, dass nun noch mehr Menschen den Schritt hin zum selbst erzeugten Strom wagen werden, mehren sich auch die Bedenken zu der geplanten Änderung. Einige Experten befürchten, dass fortan Schwankungen das Stromnetz belasten könnten, wenn mehr Haushalte ein Balkonkraftwerk anschließen und dabei der Stromzähler rückwärts läuft. Sie warnen vor einer möglichen Instabilität und Netzschwankungen. Dennoch scheint die Unterstützung für Balkonkraftwerke samt rückwärts laufende Stromzähler von politischen Akteuren wie Robert Habeck und Olaf Scholz zu wachsen. Insgesamt bleibt abzuwarten, wie sich die Diskussion entwickelt und ob es bald heißt: Balkonkraftwerk – und der Stromzähler läuft rückwärts.
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